Neue Firmierung
Liebe Kunden, wir möchten Sie darüber informieren, dass wir ab Jahresbeginn 2021 unter neuer Firmierung arbeiten.
Lübbert Warenhandel GmbH
Traberweg 2
22159 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 226 59 22-70
Fax: +49 (0)40 226 59 22-89
Durchwahlen:
– Matthias Lübbert: Durchwahl -72 oder Mobil +49 (0)178 36 09 723
– Ulrich Lübbert: Durchwahl -71 oder Mobil +49 (0)171 770 23 89
– Uta Wasner: Durchwahl -73
Erweiterung der Sanierungszulassungen für die WEVO-Spezialharze EP 20 VP 1 / Härter B20/1 und EP32S / Härter B22TS auf LVL und BSP
Im Rahmen der jeweils anstehenden Verlängerungen der Zulassungen Z-9.1-750 (Sanierung von BSH mit dem WEVO-Spezialharz EP 20 VP 1 / Härter B20/1) und Z-9.1-794 (Sanierung von BSH mit dem WEVO Spezialharz EP32S / Härter B22TS) wurde der jeweilige Zulassungsgegenstand wie folgt (gleichlautend) ergänzt:
Der 2K-Epoxidharzklebstoff „WEVO-Spezialharz EP 20 VP/1 mit WEVO-Härter B 20/1“ bzw. „WEVO-Spezialharz EP 32 S mit WEVO-Härter B 22 TS“ ist für die Instandsetzung von tragenden Holzbauteilen aus folgenden Holzbaustoffen geeignet:
- Vollholz aus Nadelholz,
- Vollholz aus Nadelholz mit Keilzinkenstoß,
- Balkenschichtholz aus Nadelholz,
- Brettschichtholz aus Nadelholz,
- Brettsperrholz aus Nadelholz nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung/Bauartgenehmigung oder Europäischer Technischer Bewertung. Die Lagen dürfen nur aus Brettern aus Vollholz aus Nadelholz bestehen.
- Furnierschichtholz aus Nadelholz nach DIN EN 14374.
Die jeweils aktuellen Fassungen der beiden Zulassungen finden Sie in unserem Downloadbereich.
Pressfreie Verklebung von tragenden Holzbau-Elementen mit dem WEVO-Spezialharz EP 32 S
Unsere neue Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-9.1-876 erlaubt erstmalig Verklebungen von tragenden Holzbau-Elementen, bei denen kein Pressdruck aufgebracht werden muss. Als Klebstoff wird der bereits vom Einkleben von Stahlstäben und von Sanierungen bekannte WEVO-Spezialharz EP 32 S eingesetzt. (mehr …)